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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Coaching und Beratung

§ 1 Geltungsbereich
(1) Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Jagdhundeschule Münsterland (Lisa und Sebastian Meyer) und dem Hundeführer für Coaching (Einzel- und Gruppencoaching), individuelles Training mit seinem Hund, Beratung (im Folgenden Coaching).
(2) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmen gem. § 14 BGB als auch gegenüber Verbrauchern gem. § 13 BGB.
(3) Bei der Beauftragung handelt es sich um einen Dienstvertrag gemäß § 611 BGB. Danach ist ein bestimmter Erfolg durch die Schule nicht geschuldet. Sollte ein bestimmter Erfolg durch die Schule geschuldet werden, so ist dieser ausdrücklich zwischen den Parteien schriftlich zu vereinbaren und ausdrücklich Gegenstand der Vereinbarung zu machen. Einen konkludenten Vertragsabschluss, wonach ein bestimmter Erfolg geschuldet werden soll, schließen die Parteien ausdrücklich aus.
(4) Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Alle künftigen Änderungen zu dem Vertrag sind in Textform niederzulegen, dies gilt auch für die Aufhebung dieser Textformklausel.

§ 2 Anmeldung/Vertragsschluss
(1) Der Coaching-Vertrag kommt mit der Jagdhundeschule Münsterland, Baumberger Str.50, 48720 Rosendahl zustande.
(2) Der Vertrag kommt durch persönlichen Abschluss vor Ort, durch Fernkommunikationsmittel, auf unserer Website oder in sonstiger Weise zustande.
(3) Bei einer Buchung eines Termins kann der Hundeführer ein Paket / einen Termin zunächst unverbindlich auswählen. Der Vertrag kommt dann durch unsere Bestätigung per E-Mail zustande, mit der der Hundeführer auch diese AGB und die Widerrufsbelehrung in Textform zugesendet bekommt.
(4) Die Vertragssprache ist deutsch.
(5) Ein schriftlicher Vertrag wird von der Jagdhundeschule Münsterland aufbewahrt und gespeichert, ein Vertrag kann aber auch mündlich geschlossen werden. Verträge auf der Website werden von nicht gespeichert.
(6) Die Jagdhundeschule Münsterland ist berechtigt, von dem Vertrag zur Abhaltung von Coaching zurückzutreten, wenn in der Person des Hundeführers ein wichtiger Grund für die Verweigerung der Teilnahme besteht.

§ 3 Zahlung/Verzug
(1) Der Hundeführer hat für das Coaching die vertraglich vereinbarte Vergütung zu zahlen.
Der Hundeführer ist zur Vorkasse verpflichtet, verpflichtet, soweit nicht anderes schriftlich ausdrücklich vereinbart wurde.
(2) Zusätzlich ist der Hundeführer verpflichtet, gegen Nachweis unsere tatsächlich entstandenen Spesen und Auslagen für die Durchführung des Coachings zu erstatten.
(3) Sofern der Hundeführer mit der Zahlung in Verzug ist, ist er verpflichtet, für jede (weitere) Mahnung pauschal € 1,50 für Aufwendungen zu erstatten. Es bleibt dem Hundeführer jedoch nachgelassen, nachzuweisen, dass der Schule kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Unberührt bleibt die Möglichkeit, die weiteren gesetzlichen Ansprüche aus Verzug geltend zu machen.
(4) Dem Hundeführer stehen bei Buchung über die Website die folgenden Zahlungsmethoden zur Verfügung:

  • Paypal, hier erfolgt die Zahlung über den Weg, den der Coachee mit PayPal vereinbart hat, näheres kann den Bedingungen von Paypal entnommen werden.
  • Überweisung, hier wird die Überweisung auf unser Konto ausgeführt. Der Coachee benötigt hierfür die gleichen Daten wie für sein Online-Banking, das Nähere ergibt sich aus dem Dialog bei Durchführung der Überweisung.
    (5) Entstehen für eine Rücklastschrift durch den Hundeführer Gebühren, hat der Hundeführer diese zu tragen, soweit er die Rücklastschrift zu vertreten hatte, sie also nicht berechtigt war.
    (6) Ist Vorkasse vereinbart, ist die Jagdhundeschule berechtigt, vor Durchführung des Coachings die Entrichtung der Vergütung durch den Hundeführer zu überprüfen und gegebenenfalls einen Nachweis über die erfolgreiche Zahlung an die Jagdhundeschule vorlegen zu lassen. Sofern der Hundeführer diesen Nachweis nicht erbringt, kann die Coachingvergütung bei Durchführung vor Ort vom Hundeführer in bar eingefordert werden (eine eventuelle Doppelzahlung wird selbst verständlich erstattet) oder bei Nichtzahlung dem Hundeführer die Teilnahme an dem Coaching verweigern.

§ 4 Teilnahmebedingungen
(1) Der Hundeführer bleibt während des Unterrichts verantwortlicher Tierhalter und Tieraufseher im Sinne der §§ 833, 834 BGB.
(2) Der Hund muss eine gültige Haftpflichtversicherung und einen gültigen Impfschutz haben. Diese ist vorzulegen. Der Hund muss frei von ansteckenden Krankheiten sein.
(3) Bei jagdlichem Training versichert der Hundeführer, dass er über einen gültigen deutschen Jagdschein verfügt. Dieser ist vorzulegen.
(4) Wir können das Training verweigern oder abbrechen, wenn der Hundeführer gegen die Verpflichtungen aus diesem Paragrafen schuldhaft verstößt. Bei groben Verstößen kann dies auch ohne vorherige Androhung erfolgen. Der Hundeführer ist verpflichtet, den dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen. Insbesondere hat er keinen Anspruch auf ganze oder teilweise Erstattung der von ihm gezahlten Gebühren.

§ 5 Betriebsgelände
(1) Der Hundeführer betritt das Betriebsgelände der Jagdhundeschule Münsterland auf eigene Gefahr. Ihm ist insbesondere bekannt, dass dort Hunde freilaufen, es Bodenunebenheiten gibt und kein Winterdienst erfolgt.
(2) Die Benutzung der PKW-Parkplätze erfolgt auf eigene Gefahr.

§ 6 Trainings-Inhalt und -ort
(1) Die Abbildung und Beschreibung des Trainings und eines eventuellen Trainingsortes im Internet von uns dienen lediglich der Illustration und sind nur ungefähre Angaben. Eine Gewähr für die vollständige Einhaltung wird nicht übernommen.
(2) Wir sind berechtigt, Anpassungen an dem Inhalt oder dem Ablauf des Trainings aus fachlichen Gründen vorzunehmen. Wir passen unser Training konkret auf den jeweiligen Hund an. Das Training ist unter anderem davon abhängig, welche Vorerfahrungen er hat, welchen Leistungsstand der Hund hat, ob es physische oder psychische Besonderheiten zu berücksichtigen gibt, welches Verhalten er zeigt und wie sich seine Lernfortschritte entwickeln.
(3) Die Jagdhundeschule ist berechtigt, Ort und Zeit des angekündigten Trainings zu ändern, sofern die Änderung dem Trainings rechtzeitig mitgeteilt und für diesen zumutbar ist.

§ 7 Mitwirkungspflichten des Hundeführers
(1) Das Coaching erfolgt auf der Grundlage der Angaben des Hundeführers bei der Anmeldung und der vorbereitenden Gespräche. Es beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen.
(2) Der Hundeführer ist zur Abnahme des Coachings oder Umsetzung der erteilten Empfehlungen nicht verpflichtet.
(3) Der Hundeführer ist während des Coachings in vollem Umfang selbst verantwortlich für sich und seinen Hund.
(4) Der Hundeführer erkennt an, dass alle Schritte und Maßnahmen, die im Rahmen des Trainings von ihm unternommen werden, in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegen.

§ 8 Ausfall des Trainings
(1) Die Jagdhundeschule Münsterland ist berechtigt, die Durchführung des Trainings abzusagen, sofern bei uns oder einem dritten, von uns eingeschalteten Leistungserbringer eine Verhinderung, z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Unwetter, Verkehrsbehinderung, behördliche Anordnungen oder Krankheit eintritt, die ohne eigenes Verschulden daran hindert, das Coaching zum vereinbarten Termin abzuhalten.
(2) Die Jagdhundeschule ist verpflichtet, eine eventuelle Absage dem Hundeführer möglichst zeitnah mitzuteilen.
(3) Im Falle einer Absage nach Absatz 1 steht dem Hundeführer ein Anspruch auf Schadensersatz nicht zu.
(4) Im Falle einer Absage wird dem Hundeführer gegebenenfalls einen Ersatztermin angeboten. Kommt hierüber eine Einigung nicht zu Stande, wird dem Hundeführer eine bereits gezahlte Coaching-Vergütung erstatten.
(5) Die Erstattung umfasst lediglich den tatsächlich eingegangen Betrag, also abzüglich der Kosten und Gebühren, die bei dem vom Hundeführer gewählten Zahlungsweg angefallen sind. Der Hundeführer kann diese Kostenbelastung verringern oder vermeiden, indem er einen möglichst kostengünstigen Zahlungsweg wählt.

§ 9 Verhinderung des Hundeführers
(1) Tritt der Hundeführer von dem Training zurück oder verweigert aus anderem Grund die Teilnahme, hat der Hundeführer die Trainingsvergütung zu entrichten.

§ 10 Widerruf
Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB steht ein Widerrufsrecht zu, wenn der Vertag im Fernabsatz (Verträge bei nicht gleichzeitiger Anwesenheit von uns und dem Verbraucher) geschlossen wurde. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der Jagdhundeschule Münsterland, Baumberger Str.50, 48720 Rosendahl, Tel.: 02547-2969945 E-Mail: info@jagdhundeschule-münsterland.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Nichtbestehen des Widerrufsrechts bei terminierten Buchungen
Sofern es sich um Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen handelt und immer ein spezifischer Termin oder Zeitraum für die Erbringung vorgesehen ist, besteht das Widerrufsrecht nicht.

Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An:
Jagdhundeschule Münsterland
Baumberger Str.50
48720 Rosendahl-Osterwick
E-Mail: info@jagdhundeschule-münsterland.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren ()/die Erbringung der folgenden Dienstleistung ()
Bestellt am ()/erhalten am ()
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum


(*) Unzutreffendes streichen.

§ 11 Urheberrecht und gewerbliche Schutzrechte, Aufnahmen
(1) Sämtliche Unterlagen von uns sind urheberrechtlich geschützt. Dies betrifft sowohl Inhalte von uns auf unserer Webseite, Vorträge, Präsentationen, Skripten und sonstige Unterlagen. Der Hundeführer ist nicht berechtigt, derartige Unterlagen zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben.
(2) Der Hundeführer ist nicht berechtigt, ohne ausdrückliche Erlaubnis von uns Bild-, Film- oder Tonaufnahmen von dem Training zu machen.
(3) Der Hundeführer willigt ein, dass Bild-, Film- und/oder Tonaufnahmen unter Wiedergabe des Hundeführers und seines Hundes herstellt werden können und für Werbe-, Dokumentations- und Ausbildungszwecke verwendet werden. Der Hundeführer ist berechtigt, diese Einwilligung jederzeit zu widerrufen oder einzuschränken.

§ 12 Haftung
(1) Einen bestimmten Erfolg des Coachings können wir nicht garantieren. Die individuelle Erarbeitung von Methoden und Verhaltensweisen im Umgang mit dem Hund ist immer in erheblichem Maße von der Mitarbeit des Hundeführers und unter anderem davon abhängig, welche Vorerfahrungen der Hund hat, welchen Leistungsstand er hat, ob es physische oder psychische Besonderheiten zu berücksichtigen gibt, welches Verhalten er zeigt und wie sich seine Lernfortschritte entwickeln.
(2) Soweit sich aus diesen Bestimmungen nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Hundeführers – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen.
(3) Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, wenn die Schadenursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Unsere Ersatzleistung ist auf die Ersatzleistung unserer Haftpflichtversicherung begrenzt.
(4) Jede Haftung aus einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer grob fahrlässigen deliktischen Handlung ist auf den für uns vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(5) Dieser Paragraf gilt entsprechend für deliktische Handlung unserer Angestellten und Erfüllungsgehilfen.
(6) Die Teilnahme am Coaching erfolgt auf eigene Gefahr des Hundeführers. Ansprüche des CHundeführers gleich aus welchen Rechtsgründen sind ausgeschlossen,
(7) Für mitgebrachte Gegenstände (Halsband, Leine, Hundekorb, Decken, Spielzeug u.a.m.) übernehmen wir keine Haftung für den Verlust, den Untergang oder die sonstige Beschädigung.
(8) Der Hundeführer haftet, für die durch seinen Hund verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
(9) Der Anbieter haftet nicht für Inhalte von externen Links auf der Webseite des Anbieters.

§ 13 Datenschutz
(1) Für den Vertrag werden gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO Vertragsdaten erhoben (zB Name, Anschrift und Mail-Adresse, ggf. in Anspruch genommene Leistungen und alle anderen elektronisch oder zur Speicherung übermittelten Daten, die für die Durchführung des Vertrages erforderlich sind), soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung eines Vertrages erforderlich sind.
(2) Die Vertragsdaten werden an Dritte nur weitergegeben, soweit es (nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) für die Erfüllung des Vertrages erforderlich ist, dies dem überwiegenden Interesse an einer effektiven Leistung (gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) entspricht oder eine Einwilligung (nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) oder sonstige gesetzliche Erlaubnis vorliegt. Die Daten werden nicht in ein Land außerhalb der EU weiter gegeben, soweit dafür nicht von der EU-Kommission ein vergleichbarer Datenschutz wie in der EU festgestellt ist, eine Einwilligung hierzu vorliegt oder mit dem dritten Anbieter die Standardvertragsklauseln vereinbart wurden.
(3) Betroffene können jederzeit kostenfrei Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen. Sie können jederzeit Berichtigung unrichtiger Daten verlangen (auch durch Ergänzung) sowie eine Einschränkung ihrer Verarbeitung oder auch die Löschung Ihrer Daten. Dies gilt insbesondere, wenn der Verarbeitungszweck erloschen ist, eine erforderliche Einwilligung widerrufen wurde und keine andere Rechtsgrundlage vorliegt oder die Datenverarbeitung unrechtmäßig ist. Die personenbezogenen Daten werden dann im gesetzlichen Rahmen unverzüglich berichtigt, gesperrt oder gelöscht. Es besteht jederzeit das Recht, eine erteilte Einwilligung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu widerrufen. Dies kann durch eine formlose Mitteilung erfolgen, zB per Mail. Der Widerruf berührt die Rechtmäßigkeit der bis dahin vorgenommenen Datenverarbeitung nicht. Es kann Übertragung der Vertragsdaten in maschinenlesbarer Form verlangt werden. Soweit durch die Datenverarbeitung eine Rechtverletzung befürchtet wird, kann bei der zuständigen Aufsichtsbehörde eine Beschwerde eingereicht werden.
(4) Die Daten bleiben grundsätzlich nur so lange gespeichert, wie es der Zweck der jeweiligen Datenverarbeitung erfordert. Eine weitergehende Speicherung kommt vor allem in Betracht, wenn dies zur Rechtsverfolgung oder aus berechtigten Interessen noch erforderlich ist oder eine gesetzliche Pflicht besteht, die Daten noch aufzubewahren (zB steuerliche Aufbewahrungsfristen, Verjährungsfrist).

§ 14 Gerichtsstand
Ist der Vertragspartner ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand unser Geschäftssitz für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund dieses Vertrages ergeben, vereinbart. Gleiches gilt gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

§ 15 Online-Streitbeilegung bei Verbraucherverträgen gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR Verordnung
(1) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichen. Hier kann man in die außergerichtliche Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten aus Online-Verträgen eintreten.
(2) Wir sind zu einer Teilnahme an einem Verfahren zur Streitbeilegung vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht bereit oder verpflichtet.

§ 16 Information zur Verbraucherstreitbeilegung nach § 36 VSBG
Wir werden nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes teilnehmen und sind hierzu auch nicht verpflichtet.

§ 17 Unwirksamkeit von Vertragsbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht.
(2) Die Parteien verpflichten sich unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die dem in den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht wer-den. Entsprechendes gilt, wenn sich in dem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. Zur Ausfüllung der Lücke verpflichten sich die Parteien auf die Etablierung angemessener Re-gelungen in diesem Vertrag hinzuwirken, die dem am nächsten kommen, was die Vertrag-schließenden nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Hundeinternat und Hundepension

§ 1 Geltungsbereich
(1) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Jagdhundeschule Münsterland, Baumberger Str.50, 48720 Rosendahl (im Folgenden Anbieter) und dem Kunden (im Folgenden Kunden) über die Betreuung von Hunden, mit und ohne Ausbildung bzw. Training, im Hundeinternat bzw. der Hundepension des Anbieters.
(2) Begriffsbestimmungen: Hundepension bedeutet ein mehrtägiger Aufenthalt des Hundes, bei dem der Hund über Nacht in der Betreuung des Anbieters verbleibt. Hundeinternat bedeutet ein mehrtägiger Aufenthalt des Hundes, bei dem der Hund über Nacht in der Betreuung des Anbieters verbleibt und bei dem der Hund während seines Aufenthalts durch den Anbieter trainiert bzw. ausgebildet wird.
(3) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern gem. § 13 BGB als auch gegenüber Unternehmen gem. § 14 BGB.
(4) Bei der Beauftragung des Anbieters handelt sich um einen Dienstvertrag gemäß § 611 BGB. Danach ist ein bestimmter Erfolg seitens des Anbieters nicht geschuldet. Sollte ein bestimmter Erfolg durch den Anbieter geschuldet werden, so ist dieser ausdrücklich zwischen den Parteien schriftlich zu vereinbaren und ausdrücklich Gegenstand der Vereinbarung zu machen. Einen konkludenten Vertragsabschluss, wonach ein bestimmter Erfolg geschuldet werden soll, schließen die Parteien ausdrücklich aus.
(5) Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Alle künftigen Änderungen zu dem Vertrag sind in Textform niederzulegen, dies gilt auch für die Aufhebung dieser Textformklausel.

§ 2 Vertragsschluss
(1) Der Kunde fragt beim Anbieter den Aufenthalt seines Hundes im Hundeinternat/Hundepension an. Der Anbieter informiert den Kunden über Details zur Unterbringung, der Ausbildung/Training und zu den Konditionen.
(2) Der Anbieter gibt auf Anfrage des Kunden ein schriftliches Angebot ab. In diesem verweist der Anbieter ausdrücklich auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und seine Preiseliste für „sonstige Leistungen“. Der Vertrag kommt nach Annahme des Angebots durch den Kunden zustande. Die Annahme des Angebots kann durch persönliche Mitteilung, Fernkommunikationsmittel, Zahlung durch den Kunden oder in sonstiger Weise erfolgen. Mit Vertragsabschluss erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters und die Preiseliste für „sonstige Leistungen“ an.
(3) Ist der Kunde nicht Eigentümer des Hundes, sondern handelt ausweislich in dessen Namen, so haftet er als Gesamtschuldner mit dem Eigentümer für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag gegenüber dem Anbieter.
(4) Die Vertragssprache ist deutsch.
(5) Ein schriftlicher Vertrag wird von dem Anbieter aufbewahrt und gespeichert, ein Vertrag kann aber auch mündlich geschlossen werden. Verträge auf der Website werden von dem Anbieter nicht gespeichert.
(6) Der Anbieter ist berechtigt, Anfragen ohne Benennung von Gründen abzulehnen.
(7) Der Anbieter ist berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn in der Person des Kunden ein wichtiger Grund für die Verweigerung der Aufnahme des Hundes im Hundeinternat/Hundepension besteht.

§ 3 Zahlung/Verzug
(1) Soweit nicht ein anderes vereinbart ist, verstehen sich alle Preise inklusive Mehrwertsteuer. Nicht enthalten sind Anreise-, und Verpflegungskosten des Kunden, sowie Prüfungsgebühren, anfallende Gebühren Dritter und zusätzliche, über die vereinbarten Leistungen hinaus erbrachte kostenpflichtige Leistungen wie Tierarztbesuche, Reinigung, Futter und anderes mehr (im Folgenden „zusätzliche Leistungen“). Diese werden gesondert in Rechnung gestellt.
(2) Der Kunde ist zur Vorkasse verpflichtet, soweit nicht ein anderes in dem Angebot bestimmt ist oder ihm eine Ratenzahlung eingeräumt wurde.
(3) Die Zahlung des Kunden auf eine Rechnung ist sofort fällig. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug gerät.
(4) Dem Kunden stehen folgende Zahlungsmethoden zur Verfügung:

  • Paypal, hier erfolgt die Zahlung über den Weg, den der Kunde mit PayPal vereinbart hat, näheres kann den Bedingungen von Paypal entnommen werden. Die bei Paypal anfallenden Gebühren trägt der Kunde.
  • Vorkasse, hier gibt der Anbieter dem Kunden seine Bankverbindung auf.
    (5) Entstehen für eine Rücklastschrift durch den Kunden Gebühren, hat der Kunde diese zu tragen, soweit er die Rücklastschrift zu vertreten hatte, sie also nicht berechtigt war.
    (6) Der Anbieter ist berechtigt, vor Aufnahme des Hundes ins Hundeinternat/Hundepension bzw. Erbringung anderer vereinbarten Leistungen, die Entrichtung der Gebühr durch den Kunden zu überprüfen und sich gegebenenfalls einen Nachweis über die erfolgreiche Zahlung an den Anbieter vorlegen zu lassen. Sofern der Kunde diesen Nachweis nicht erbringt, kann der Anbieter die Gebühr vor Ort vom Kunden in bar einfordern (eine eventuelle Doppelzahlung wird selbstverständlich erstattet) oder bei Nichtzahlung dem Kunden die Aufnahme des Hundes bzw. Erbringung der Leistung verweigern.

§ 4 Teilnahmebedingungen
(1) Der Kunde versichert, dass er Eigentümer des Hundes ist bzw. er vom Eigentümer ausweislich bevollmächtigt ist.
(2) Der Kunde versichert, dass sein Hund ausreichend Haftpflicht versichert ist.
(3) Der Kunde versichert, dass sein Hund behördlich angemeldet ist.
(4) Der Kunde versichert, dass sein Hund keine ansteckenden Erkrankungen hat und frei von Parasiten ist.
(5) Der Kunde versichert, dass sein Hund aktuell (Laufzeit vom Tierarzt eingetragen) geimpft ist. Mindestens gegen Tollwut, Staupe, Hepatitis, Leptospirose und Parvovirose. Impfungen gegen Zwingerhusten sind erwünscht.
(6) Der Kunde verpflichtet sich, den EU-Heimtierausweis bzw. Impfpass während des Aufenthaltes seines Hundes beim Anbieter zu hinterlegen.
(7) Der Kunde versichert, dass sein Hund aktuell entwurmt ist, nämlich nicht länger zurückliegend als drei Wochen.
(8) Sollte der Hund nicht gem. Absatz 5 geimpft bzw. gem. Abs. 7 entwurmt sein, ist der Anbieter berechtigt, die Impfungen bzw. Entwurmung auf Kosten des Kunden zuzüglich einer Aufwandsentschädigung in Höhe von jeweils 55 € nachholen zu lassen. Folgeschäden vertraglich zugesicherter Impfungen gehen zu Lasten des Kunden. Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
(9) Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter jegliche Besonderheiten des zu betreuenden Hundes vor Übergabe des Hundes in die Betreuung des Anbieters mitzuteilen. Dazu gehören insbesondere Informationen zu Krankheiten, auch zu Vorerkrankungen, Behinderungen, zu Verhaltensauffälligkeiten, zur Medikamenteneinnahme und anderen Therapien, zur Verträglichkeit bzw. Unverträglichkeit, zu Verpflegung, zur gewohnten bzw. notwendigen Pflege u.a.m.
(10) Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter mindestens 3 Tage vor Übergabe des Hundes in die Betreuung des Anbieters über die Läufigkeit seiner Hündin zu informieren.
(11) Der Aufenthalt der läufigen Hündin erfolgt auf ausschließliche Verantwortung des Kunden. Wird die Hündin während des Aufenthalts beim Anbieter gedeckt, sind Ansprüche des Kunden ausgeschlossen.
(12) Der Kunde trägt dafür Sorge, dass er dem Anbieter bei Übergabe des Hundes alle notwendigen Utensilien, wie Medikamente, ggf. Futter, Pflegeutensilien u.a.m. zur Verfügung stellt.
(13) Der Kunde ist verpflichtet, eine Person zu benennen, die der Anbieter jederzeit erreichen kann.
(14) Der Kunde erklärt, dass seine Angaben zum Hund vollständig und wahrheitsgemäß sind.
(15) Der Anbieter kann die Aufnahme des Hundes in das Hundeinternat/Hundepension verweigern bzw. seine unverzügliche Abholung verlangen, wenn der Kunde gegen die Verpflichtungen aus diesem Paragrafen schuldhaft verstößt. Bei groben Verstößen kann dies auch ohne vorherige Androhung erfolgen. Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter den dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen. Insbesondere hat der Kunde keinen Anspruch auf ganze oder teilweise Erstattung der von ihm gezahlten Gebühren.

§ 5 Inhalte
(1) Die im Angebot aufgeführten Inhalte für die Ausbildung bzw. das Training des Hundes im Hundeinternat sind nur ungefähre Angaben auf Basis der Schilderungen des Kunden. Der Anbieter passt sein Training bzw. seine Ausbildung konkret auf den jeweiligen Hund an. Das Training ist unter anderem davon abhängig, welche Vorerfahrungen er hat, welchen Leistungsstand der Hund hat, ob es physische oder psychische Besonderheiten zu berücksichtigen gibt, welches Verhalten er zeigt und wie sich seine Lernfortschritte entwickeln.
(2) Wurde das Führen auf einer Prüfung zugesagt, kann der Anbieter davon zurücktreten, wenn er fachlich nicht davon überzeugt ist, dass der Hund die Prüfung bestehen kann. Die Gebühren für das Führen sind dann dem Kunden zurückzuerstatten.
(3) Wurde der Hund auf ausdrückliche Empfehlung des Anbieters auf einer Prüfung geführt und besteht er diese nicht, führt der Anbieter den Hund auf Wunsch des Kunden ein weiteres Mal auf der Prüfung, ohne für das Führen eine Gebühr zu erheben.

§ 6 Aufenthalt, Ausbildung
(1) Der Kunde willigt ein, dass sein Hund zusammen mit anderen Hunden gehalten wird und auf dem Gelände des Anbieters freiläuft. Der Kunde wurde auf die Risiken ausdrücklich hingewiesen.
(2) Der Kunde willigt ein, dass sein Hund im Hundeinternat auch außerhalb des Geländes des Anbieters trainiert bzw. ausgebildet wird und ohne Leine geführt wird. Das gilt auch für Prüfungen, auf denen der Hund geführt wird. Der Kunde wurde auf die Risiken ausdrücklich hingewiesen.
(3) Der Kunde willigt ein, dass sein Hund beim Jagdhundetraining bzw. der Jagdhundeausbildung und beim Führen auf Prüfungen auch in Jagdrevieren ohne Leine und jagdlich geführt wird. Der Kunde wurde auf die besonderen Risiken, insbesondere bei der Jagdausübung ausdrücklich hingewiesen.
(4) Der Kunde kann seinen Hund im Hundeinternat/Hundepension nach vorheriger Terminvereinbarung besuchen.
(5) Der Anbieter benachrichtigt den Kunden bzw. die benannte Person gem. § 4 Absatz 13, unverzüglich, wenn bei dem Hund physische oder psychische Auffälligkeiten auftreten oder der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die über das gewöhnliche Maß hinausgehen, oder der Hund Aggressions- bzw. Angstverhalten zeigt, das einen weiteren Aufenthalt unmöglich macht. Der Kunde hat zu gewährleisten, dass der Hund in diesen Fällen gegebenenfalls zeitnah abgeholt wird. In diesem Fall hat der Kunde keinen Anspruch auf ganze oder teilweise Erstattung der von ihm gezahlten Gebühren.
(6) Der Kunde bevollmächtigt und beauftragt den Anbieter, den Hund im Zeitraum des Aufenthalts beim Anbieter von jeglichen Dritten, insbesondere Behörden, Institutionen, Tierärzten, Tierkliniken, Tierheimen u.a., entgegenzunehmen und die Entgegennahme wirksam zu bescheinigen.
(7) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass alle Bemühungen, ohne Ansehen der Kosten, durch einen Tierarzt oder sonstige Dritte bei Erkrankungen, dem Verdacht einer Erkrankung oder Falle eines Unfalls bzw. bei Verletzungen seines Hundes erfolgen. Die hierbei entstehenden Kosten werden in voller Höhe durch den Kunden übernommen. Die Wahl des Tierarztes bzw. der Tierklinik obliegt dem Anbieter.
(8) Der Kunde beauftragt und bevollmächtigt den Anbieter, während des Aufenthaltes des Hundes beim Anbieter in seinem Namen Behandlungsverträge mit Tierärzten und Tierkliniken einzugehen, Entscheidungen über die Durchführung und Nichtdurchführung von Behandlungen jeder Art, einschließlich Operationen, zu treffen.
(9) Der Kunde verpflichtet sich, den Hund nach Ablauf der vereinbarten Aufenthaltsdauer abzuholen. Bei Nichtabholung behält sich der Anbieter vor, den Hund nach Ablauf von 14 Tagen in ein Tierheim, das der Anbieter aussucht, abzugeben. Die dadurch entstehenden Kosten trägt der Kunde. Bis dahin ist für jeden zusätzlichen Tag nach dem vereinbarten Aufenthaltszeitraum ein Tagessatz in Höhe von 50 € zuzüglich etwaiger „zusätzlicher Leistungen“ und Kosten Dritter zu entrichten. Der Anbieter behält sich vor, den Hund anderweitig unterzubringen, wenn er nach dem vereinbarten Aufenthaltszeitraum ausgelastet oder anderweitig verhindert ist.

§ 7 Betriebsgelände
(1) Der Kunde betritt das Betriebsgelände des Anbieters auf eigene Gefahr. Ihm ist insbesondere bekannt, dass dort Hunde freilaufen, es Bodenunebenheiten gibt und kein Winterdienst erfolgt.
(2) Die Benutzung der PKW-Parkplätze erfolgt auf eigene Gefahr.

§ 8 Widerruf
Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB steht ein Widerrufsrecht zu, wenn der Vertag im Fernabsatz (Verträge bei nicht gleichzeitiger Anwesenheit von uns und dem Verbraucher) geschlossen wurde. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns Jagdhundeschule Münsterland, Baumberger Str.50, 48720 Rosendahl Tel. 02547-2969945 E-Mail: info@jagdhundeschule-münsterland.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Nichtbestehen des Widerrufsrechts bei terminierten Buchungen
Sofern es sich um Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen handelt und immer ein spezifischer Termin oder Zeitraum für die Erbringung vorgesehen ist, besteht das Widerrufsrecht nicht.

Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An:
Jagdhundeschule Münsterland
Baumberger Str.50
48720 Rosendahl
E-Mail: info@jagdhundeschule-münsterland.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren ()/die Erbringung der folgenden Dienstleistung ()
Bestellt am ()/erhalten am ()
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum


(*) Unzutreffendes streichen.

§ 9 Ausfall / Absage
(1) Der Anbieter ist berechtigt, den Aufenthalt im Hundeinternat / Hundepension abzusagen, sofern bei ihm oder einem Dritten, von dem Anbieter eingeschalteten Leistungserbringer, eine Verhinderung, zum Beispiel durch Naturkatastrophen, Unwetter, Aufruhr, Streik, Aussperrung, Gebäudeschäden, Infektionen / Seuchen , behördliche Anordnungen oder Krankheit eintritt, die den Anbieter ohne eigenes Verschulden daran hindert, den Aufenthalt des Hundes im Hundeinternat/Hundepension zum vereinbarten Termin einzuhalten.
(2) Der Anbieter ist verpflichtet, eine eventuelle Absage dem Kunden möglichst zeitnah mitzuteilen.
(3) Im Falle einer Absage nach Absatz 1 steht dem Kunden ein Anspruch auf Schadensersatz nicht zu.
(4) Im Falle einer Absage wird der Anbieter dem Kunden gegebenenfalls einen Ersatztermin anbieten. Kommt hierüber eine Einigung nicht zu Stande, wird der Anbieter dem Kunden bereits gezahlte Entgelte erstatten.

§ 10 Verhinderung / Abbruch
Tritt der Kunde aus welchen Gründen auch immer von der Buchung des Hundeinternats/Hundepension zurück oder bricht er den Aufenthalt seines Hundes dort ab, so hat der Kunde die Gebühren ohne Abzug zu entrichten.

§ 11 Urheberrecht und gewerbliche Schutzrechte, Aufnahmen
(1) Sämtliche Unterlagen des Anbieters sind urheberrechtlich geschützt. Dies betrifft sowohl Inhalte des Anbieters auf seiner Webseite, Vorträge, Präsentation, Skripten und sonstige Veranstaltungsunterlagen. Der Kunde ist nicht berechtigt, derartige Unterlagen zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben.
(2) Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne ausdrückliche Erlaubnis des Anbieters Bild-, Film- oder Tonaufnahmen zu machen.
(3) Der Kunde willigt ein, dass der Anbieter Bild-, Film- und/oder Tonaufnahmen unter Wiedergabe des Kunden und seines Hundes herstellt und für Werbe-, Dokumentations- und Ausbildungszwecke verwendet. Der Kunde ist berechtigt, diese Einwilligung jederzeit zu widerrufen oder einzuschränken.

§ 12 Haftung des Anbieters
(1) Soweit sich aus diesen Bestimmungen nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen.
(2) Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, wenn die Schadenursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Die Ersatzleistung des Anbieters ist auf die Ersatzleistung seiner Haftpflichtversicherung begrenzt.
(3) Jede Haftung des Anbieters aus einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer grob fahrlässigen deliktischen Handlung ist auf den für den Anbieter vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Dieser Paragraf gilt entsprechend für deliktische Handlung der Angestellten und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
(5) Die Aufnahme des Hundes in das Hundeinternat und die Hundepension erfolgt auf eigene Gefahr des Kunden. Der Kunde haftet, für die durch den zu betreuenden und im Falle des Hundeinternats auch auszubildenden bzw. zu trainierenden Hund verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
(6) Der Anbieter übernimmt keine Garantie für den in der Hundepension zu betreuenden und im Falle des Hundeinternats auch auszubildenden bzw. zu trainierenden Hund. Erkrankt, verletzt sich oder verstirbt ein Hund, sind Ansprüche des Kunden gleich aus welchen Rechtsgründen ausgeschlossen.
(7) Für mitgebrachte Gegenstände (Halsband, Leine, Hundekorb, Decken, Spielzeug u.a.m.) übernimmt der Anbieter keine Haftung für den Verlust, den Untergang oder die sonstige Beschädigung, es sei denn, dem Anbieter fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last.
(8) Der Anbieter haftet nicht für Inhalte von externen Links auf der Webseite des Anbieters.

§ 13 Datenschutz
(1) Für den Vertrag werden gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO Vertragsdaten erhoben (zB Name, Anschrift, Telefonnummer und Mail-Adresse, ggf. in Anspruch genommene Leistungen und alle anderen elektronisch oder zur Speicherung übermittelten Daten, die für die Durchführung des Vertrages erforderlich sind), soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung eines Vertrages erforderlich sind.
(2) Die Vertragsdaten werden an Dritte nur weitergegeben, soweit es (nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) für die Erfüllung des Vertrages erforderlich ist, dies dem überwiegenden Interesse an einer effektiven Leistung (gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) entspricht oder eine Einwilligung (nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) oder sonstige gesetzliche Erlaubnis vorliegt. Die Daten werden nicht in ein Land außerhalb der EU weitergegeben, soweit dafür nicht von der EU-Kommission ein vergleichbarer Datenschutz wie in der EU festgestellt ist, eine Einwilligung hierzu vorliegt oder mit dem dritten Anbieter die Standardvertragsklauseln vereinbart wurden.
(3) Betroffene können jederzeit kostenfrei Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen. Sie können jederzeit Berichtigung unrichtiger Daten verlangen (auch durch Ergänzung) sowie eine Einschränkung ihrer Verarbeitung oder auch die Löschung Ihrer Daten. Dies gilt insbesondere, wenn der Verarbeitungszweck erloschen ist, eine erforderliche Einwilligung widerrufen wurde und keine andere Rechtsgrundlage vorliegt oder die Datenverarbeitung unrechtmäßig ist. Die personenbezogenen Daten werden dann im gesetzlichen Rahmen unverzüglich berichtigt, gesperrt oder gelöscht. Es besteht jederzeit das Recht, eine erteilte Einwilligung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu widerrufen. Dies kann durch eine formlose Mitteilung erfolgen, zB per Mail. Der Widerruf berührt die Rechtmäßigkeit der bis dahin vorgenommenen Datenverarbeitung nicht. Es kann Übertragung der Vertragsdaten in maschinenlesbarer Form verlangt werden. Soweit durch die Datenverarbeitung eine Rechtverletzung befürchtet wird, kann bei der zuständigen Aufsichtsbehörde eine Beschwerde eingereicht werden.
(4) Die Daten bleiben grundsätzlich nur so lange gespeichert, wie es der Zweck der jeweiligen Datenverarbeitung erfordert. Eine weitergehende Speicherung kommt vor allem in Betracht, wenn dies zur Rechtsverfolgung oder aus berechtigten Interessen noch erforderlich ist oder eine gesetzliche Pflicht besteht, die Daten noch aufzubewahren (zB steuerliche Aufbewahrungsfristen, Verjährungsfrist).

§ 14 Gerichtsstand
Ist der Vertragspartner ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand unser Geschäftssitz für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund dieses Vertrages ergeben, vereinbart. Gleiches gilt gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

§ 15 Online-Streitbeilegung bei Verbraucherverträgen gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR Verordnung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichen.

§ 16 Information zur Verbraucherstreitbeilegung nach § 36 VSBG
Wir werden nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes teilnehmen und sind hierzu auch nicht verpflichtet.

§ 17 Unwirksamkeit von Vertragsbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht.
(2) Die Parteien verpflichten sich unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die dem in den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht wer-den. Entsprechendes gilt, wenn sich in dem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. Zur Ausfüllung der Lücke verpflichten sich die Parteien auf die Etablierung angemessener Re-gelungen in diesem Vertrag hinzuwirken, die dem am nächsten kommen, was die Vertrag-schließenden nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre.

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